Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Die Katze MUSS gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft sein. Die Impfungen dürfen nicht länger als ein Jahr vor Abgabedatum zurück liegen. Der Impfpass ist vorzulegen.
    2. Jedes Tier sollte bei Aufnahme einen Floh & Zeckenschutz, sowie eine aktuelle Entwurmung haben.
    3. Wir behalten uns vor, angemeldete Tiere nicht aufzunehmen, wenn der Gesundheitszustand eine Übertragung von Krankheiten auf andere Tiere erwarten lässt, oder wenn kein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden kann.
    4. Sollte ein Tier während der Betreuung erkranken, ist die Pension nach eigenem Ermessen berechtigt, einen Tierarzt frei zu wählen und diesen aufzusuchen. Die Kosten für die Behandlung und Medikamente übernimmt der Tierhalter und sind nicht in den Betreuungskosten inkludiert. Es wird zusätzlich eine Aufwandsentschädigung pro Tierarztbesuch und für etwaige Behandlungen seitens der Tierpension, berechnet. Die ausgelegten Kosten werden in bar bei der Abholung zur Zahlung fällig, oder sind VOR der Abholung zu überweisen.
    5. Die Tierpension wird befugt, selbst zu entscheiden, ob ein Notfall und die Notwendigkeit besteht, den Tierhalter oder eine vom Tierhalter angegebene Person zu informieren.
    6. Bei nachgewiesener Einführung von Schädlingen (z.B. Flöhen) trägt der Tierhalter die dadurch entstandenen Arzt-, Reinigungs- und Desinfektionskosten in der Pension.
    7. Die Tierpension übernimmt keine Haftung für das Versterben eines Tieres. Sollte das Tier in der Tierpension ableben, wird der Tierhalter bzw die Notfall-Kontaktperson, kontaktiert. Sollte der Besitzer nach mehrmaligen Versuchen nicht erreichbar sein, wird das Tier nach 24 Stunden an die Veterinärmedizinische Untersuchungsanstalt Wien zur Feststellung der Todesursache übersandt. Die Kosten hat der Tierhalter zu tragen.
    8. Eine Haftung der Pension wird ausdrücklich abgelehnt bei Übertragung von Infektionskrankheiten und Verletzungen, welche die Tiere sich gegenseitig zufügen, sowie bei Ausbruch des Tieres aus der Pension.
    9. Für mitgebrachte persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen.
    10. Sofern die vereinbarte Betreuungsdauer um 30 Tage überschritten wird, ohne dass eine Nachricht des Tierhalters erfolgte, ist die Pension berechtigt, das Tier an Dritte weiter zu vermitteln. Alle Ansprüche des Tierhalters sind damit ausgeschlossen, insbesondere hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib des Tieres oder auf Schadensersatz bzw. Zahlung einer Vergütung. Der Tierhalter schuldet die Kosten für die gesamte Dauer der Betreuung bis zur Weitervermittlung des Tieres, auch wenn der Zeitraum die vereinbarte Zeit überschreitet. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
    11. Eine Buchung gilt erst nach erfolgter Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtbetrages als fixiert. Nach Zahlungseingang wird eine Buchungsbestätigung versendet.
    12. Mit einer erfolgten Anzahlung akzeptiert der Tierbesitzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tierpension Rath.
    13. Ein Rücktritt von der Buchung ist bis vier Wochen vor Beginn der Betreuung kostenfrei. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Aufenthalt werden 50 % der Aufenthaltskosten in Rechnung gestellt. Bei Stornierung später als 7 Tage vor Ankunft werden 90 % vom Gesamtbetrag für den gebuchten Zeitruam in Rechnung gestellt. Kann das Tier wegen mangelnder Gesundheits- oder Pflegezustandes, oder fehlendem Impfpass nicht aufgenommen werden, so werden ebenfalls 90 % vom Gesamtbetrag für den gebuchten Aufenthalt in Rechnung gestellt. Wir bitten um Verständnis, dass bei vorzeitiger Abholung des Tieres trotzdem der gebuchte Zeitraum in Rechnung gestellt wird.
    14. Die Kosten für den Pensionsaufenthalt sind im Voraus zu begleichen. Der Betrag kann entweder bei Abgabe in bar beglichen werden oder per Überweisung, hier muss sichergestellt sein, dass die Zahlung bereits vor der Übergabe des Tieres an die Betreuungsperson auf unserem Konto eingegangen ist.
    15. Das Bringen und Abholen ist an Wochentagen ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!

                Samstag, Sonn- und Feiertag NUR ZWISCHEN 09:00 Uhr und 09:30 UHR

    1. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Besitzers!




Tierpension Rath

Inhaberin Christina Rath

Angergasse 86

2493 Lichtenwörth

0660 25 55 200

Christina.rath@icloud.com


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